Ich bin von einer Straftat betroffen: Wie soll ich reagieren?
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Es gibt unterschiedliche Arten von Straftaten, von der eine Person betroffen sein kann. Jemand kann Sie beispielsweise bestehlen, Sie stark belästigen, Ihnen gefährlich drohen, Sie erpressen, in Ihre Wohnung einbrechen oder Ihre Sachen zerstören. Jemand könnte Sie verletzen oder missbrauchen. Wenn Sie in einer solchen Situation Hilfe brauchen, alarmieren Sie die Polizei. Eine Einsatzzentrale der Polizei erreichen Sie rund um die Uhr unter der Notrufnummer 110. Wenn Sie einen Notruf tätigen, beachten Sie folgende Punkte:
Beachten Sie, dass Sie das Gespräch erst dann beenden beziehungsweise den Hörer erst dann auflegen, wenn die Frau oder der Mann in der Einsatzzentrale das Gespräch beendet. Nachdem Sie angerufen haben, wird die Polizei die Gefahr prüfen und alle sinnvollen Maßnahmen einleiten, um Sie aus Ihrer gefährlichen Lage zu befreien und Sie vor Gewalt zu schützen. Wenn Sie sich wieder in Sicherheit befinden, wird die Polizei weitere Schritte unternehmen. Was sie genau macht, hängt sicherlich vom Einzelfall ab und kann im Rahmen dieser Informationen nicht abschließend dargestellt werden. Wenn es zu einer strafbaren Handlung gekommen ist, muss die Polizei jedenfalls eine Anzeige aufnehmen. Dafür ist es nicht notwendig, dass der Täter oder die Täterin bereits bekannt ist. Die Anzeige kann also auch gegen Unbekannt lauten. Wenn es möglich ist, wird die Polizei eine gewalttätige Person festnehmen oder sie eines Ortes verweisen. Findet Gewalt in Wohnungen statt, kann auch eine gewaltbereite oder gewalttätige Person aus der Wohnung verwiesen und ein Betretungsverbot beziehungsweise Rückkehrverbot ausgesprochen werden. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat. Sind Sie von Gewalt betroffen oder wird widerrechtlich in Ihre Privatsphäre eingegriffen, kann ein Amtsgericht dem Gefährder die weitere Kontaktaufnahme verbieten oder andere, zu ihrer Sicherheit notwendige Maßnahmen einleiten. Sie können sich darüber informieren, wie Sie Ihre unmittelbare, private Umgebung „sicherer” gestalten und wie Sie sich vor möglichen Gefahren besser schützen können. Dazu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im Internet unter polizeiliche Kriminalprävention. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das bundesweite kostenfreie Opfertelefon 116 006 (von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder die Onlineberatung des WEISSEN RINGS zur Verfügung. Gehörlose oder schwerhörige Opfer können auch über dieses Formular Kontakt zum WEISSEN RING aufnehmen.
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