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Ich bin von einer Straftat betroffen: Wie soll ich reagieren?

Es gibt unterschiedliche Arten von Straftaten, von der eine Person betroffen sein kann. Jemand kann Sie beispielsweise bestehlen, Sie stark belästigen, Ihnen gefährlich drohen, Sie erpressen, in Ihre Wohnung einbrechen oder Ihre Sachen zerstören. Jemand könnte Sie verletzen oder missbrauchen. Wenn Sie in einer solchen Situation Hilfe brauchen, alarmieren Sie die Polizei. Eine Einsatzzentrale der Polizei erreichen Sie rund um die Uhr unter der Notrufnummer 110

Gehörlose und Hörbehinderte haben unter anderem die Möglichkeit, mit einem Notfall-Telefax unter ihrer zuständigen Notfall-Telefax-Rufnummer einen Notruf abzusetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Deutschen Schwerhörigenbund e.V.

Wenn Sie einen Notruf tätigen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und deutlich zu sprechen, auch wenn das in vielen Situationen schwierig sein mag.
  • Denken Sie daran, Ihren Namen und für etwaige Rückfragen Ihre Telefonnummer bekannt zu geben. Teilen Sie mit, wo Sie Hilfe benötigen.
  • Schildern Sie kurz, was passiert ist, damit die Polizei in der Lage ist beurteilen zu können, wie Ihnen geholfen werden kann.

Beachten Sie, dass Sie das Gespräch erst dann beenden beziehungsweise den Hörer erst dann auflegen, wenn die Frau oder der Mann in der Einsatzzentrale das Gespräch beendet.

Nachdem Sie angerufen haben, wird die Polizei die Gefahr prüfen und alle sinnvollen Maßnahmen einleiten, um Sie aus Ihrer gefährlichen Lage zu befreien und Sie vor Gewalt zu schützen.

Wenn Sie sich wieder in Sicherheit befinden, wird die Polizei weitere Schritte unternehmen. Was sie genau macht, hängt sicherlich vom Einzelfall ab und kann im Rahmen dieser Informationen nicht abschließend dargestellt werden.

Wenn es zu einer strafbaren Handlung gekommen ist, muss die Polizei jedenfalls eine Anzeige aufnehmen. Dafür ist es nicht notwendig, dass der Täter oder die Täterin bereits bekannt ist. Die Anzeige kann also auch gegen Unbekannt lauten.

Wenn es möglich ist, wird die Polizei eine gewalttätige Person festnehmen oder sie eines Ortes verweisen. Findet Gewalt in Wohnungen statt, kann auch eine gewaltbereite oder gewalttätige Person aus der Wohnung verwiesen und ein Betretungsverbot beziehungsweise Rückkehrverbot ausgesprochen werden. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat.

Sind Sie von Gewalt betroffen oder wird widerrechtlich in Ihre Privatsphäre eingegriffen, kann ein Amtsgericht dem Gefährder die weitere Kontaktaufnahme verbieten oder andere, zu ihrer Sicherheit notwendige Maßnahmen einleiten.
Nehmen sie dazu mit dem Amtsgericht Kontakt auf, das für ihren Wohnort zuständig ist. Solche einstweiligen Verfügungen nehmen die Gerichte in dringenden Fällen auch außerhalb der allgemeinen Amtstage entgegen. Das für ihren Wohnort zuständige Amtsgericht können sie hier finden.

Sie können sich darüber informieren, wie Sie Ihre unmittelbare, private Umgebung „sicherer” gestalten und wie Sie sich vor möglichen Gefahren besser schützen können. Dazu stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im Internet unter polizeiliche Kriminalprävention.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das bundesweite kostenfreie Opfertelefon 116 006 (von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder die Onlineberatung des WEISSEN RINGS zur Verfügung. Gehörlose oder schwerhörige Opfer können auch über dieses Formular Kontakt zum WEISSEN RING aufnehmen.