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Der Dolmetscher
 
     
 

Was sind die Aufgaben eines Dolmetschers?
Die Gerichtssprache in Deutschland ist deutsch. Aufgabe des Dolmetschers ist es, von der Gerichtssprache in eine andere Sprache zu übersetzen und umgekehrt. Dolmetscher werden eingesetzt für die Übersetzung von Vernehmungen, Verhandlungen und von Schriftstücken, die für die Ermittlungen und die Aufklärung der Straftat erforderlich sind.


Wer hat Anspruch auf einen Dolmetscher?
Jedem zur Nebenklage berechtigten Opfer, einem geladenen Zeugen sowie dem Angeklagten steht ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers zu, sofern dies zur Ausübung seiner Rechte im Strafverfahren erforderlich ist. Es besteht kein Anspruch darauf, alle Akten übersetzt zu bekommen. Die Kosten hierfür trägt der Staat. Dieses Recht umfasst insbesondere die Anwesenheit eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung. Aber auch für die Vorbereitung der Hauptverhandlung oder für die Vorbereitung von damit verbundenen Verfahrenshandlungen ist dem Opfer und dem Angeklagten ein Dolmetscher zur Seite zu stellen.


Wie können gehörlose oder stumme Personen dem Verfahren folgen?
Eine gehörlose oder stumme Person kann wahlweise mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer Person, die eine Verständigung ermöglichen kann, mit dem Gericht kommunizieren. Regelmäßig zieht das Gericht einen Dolmetscher hinzu, der die Gebärdensprache beherrscht.


Wer kann als Dolmetscher bestellt werden?
Wer als Dolmetscher verpflichtet wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Grundsätzlich kann jede Person als Dolmetscher zugelassen werden, die neben der Gerichtssprache noch eine andere Sprache fließend spricht und über eine staatlich anerkannte Dolmetscherprüfung verfügt. Im Strafverfahren fallen die Kosten in der Regel der Staatskasse zur Last. Dolmetscher leisten einen Eid darüber, dass sie gewissenhaft übersetzen und über die Umstände schweigen, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren.