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Die Polizei
 
     
 
Die Polizei in Deutschland hat zwei Aufgaben: die Verhinderung von Straftaten und die Verfolgung von Straftaten. Wurde eine Tat begangen, ermittelt die Polizei den Sachverhalt. Die Polizei ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität und Neutralität verpflichtet und muss sowohl entlastende als auch belastende Umstände für den Beschuldigten ermitteln. Sie muss ihn über seine Rechte im Verfahren aufklären.


Die Polizei ist außerdem verpflichtet, Sie über Ihre Rechte, die Ihnen als Opfer zustehen, zu informieren.
Wenn die Ermittlungen beendet sind und der Sachverhalt sowie der Tatverdacht geklärt sind, erstattet die Polizei an die Staatsanwaltschaft einen Abschlussbericht. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. Sie kann auch die Polizei um weitere Ermittlungen bitten.