Für sehr lange Zeit spielte das Kriminalitätsopfer im Strafverfahren eine sehr untergeordnete Rolle und sollte lediglich in der Beweisaufnahme zur Wahrheitsfindung beitragen. In den letzten Jahrzehnten hat sich das maßgeblich verändert.
Einen großen Anteil daran hatte nicht zuletzt die Lobbyarbeit vieler Opferhilfsorganisationen, aber auch die “Opferforschung” (Viktimologie), die Anliegen und Bedürfnisse von Opfern untersuchte. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Opferrechten in der deutschen Strafprozessordnung verankert und ermöglicht eine verstärkte Teilnahme am Strafverfahren. Opferrechte werden heute als Menschenrechte betrachtet. Viele internationale und europäische Organisationen kümmern sich um die Umsetzung der Opferrechte.
Die Europäische Union hat dazu eine Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz erlassen.
Diese soll in allen 28 EU-Staaten Folgendes gewährleisten:
- Opfer gilt es respektvoll zu behandeln.
- Opfer sind in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufzuklären und über ihren Fall zu informieren. In allen Mitgliedstaaten ist dafür zu sorgen, dass Opfer kostenlos Zugang zu Opferunterstützungsdiensten haben.
- Opfer dürfen sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen. Sie sind zu unterstützen, wenn sie dem Prozess teilnehmen wollen. Insbesondere schutzbedürftige Opfer wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Menschen mit Behinderung sind angemessen zu schützen.
- Auch während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens sind Opfer zu schützen.
Den Opfern einer Straftat stehen im Strafverfahren besondere Rechte zu. Diese Rechte sind hauptsächlich in der Strafprozessordnung geregelt. Informationen dazu haben wir beim Ablauf eines Strafverfahrens dargestellt.