Opfer ist, wer durch eine Straftat in seinen Rechtsgütern (zum Beispiel Leben, Körper, Freiheit, Eigentum oder Vermögen) verletzt wurde.
Im Strafverfahrensrecht wird der Begriff Verletzter benutzt. Als Verletzter im Strafverfahren hat man besondere Rechte.
Ansonsten ist man Zeuge des Verfahrens.