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Recht auf Anerkennung und Respekt
     
 

Die Behörden, mit denen das Opfer im Strafverfahren in Kontakt kommt, müssen für eine respektvolle, einfühlsame, individuelle, professionelle und diskriminierungsfreie Behandlung der Opfer Sorge tragen.

Die Beteiligten sollen außerdem die Rechte und Interessen der Opfer in besonderem Maße berücksichtigen und darauf achten, dass die Opferrechte eingehalten werden.