Wer kann Verteidiger sein und wie kommt der Beschuldigte zu einem Rechtsbeistand?
Jeder Mensch, dem eine Straftat vorgeworfen wird, hat das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür müssen grundsätzlich selbst getragen werden. In bestimmten Fällen wird ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen (Mindestrafe ein Jahr) vorgeworfen wird oder gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet wurde. Grundlage ist das Rechtsstaatsprinzip, nach dem jeder Mensch ein Recht auf effektive Verteidigung seiner Rechte hat.
Der Pflichtverteidiger ist kein Anwalt auf Staatskosten. Die Kosten hierfür trägt bei einer Verurteilung der Angeklagte selbst.
Was kann ein Verteidiger für den Beschuldigten tun?
Der Verteidiger steht seinem Mandanten beratend und unterstützend zur Seite. Der Verteidiger wahrt die Rechte des Beschuldigten/Angeklagten nach der Strafprozessordnung. Er kann für seinen Mandanten auch Erklärungen abgeben.
Muss ein Beschuldigter einen Rechtsbeistand haben?
Grundsätzlich steht es dem Beschuldigten frei, ob er Verteidiger hinzuzieht. In einigen Fällen bestimmt das Gesetz, dass er einen Verteidiger haben muss (z.B. bei Verbrechen).