Neben den Rechten des Opfers auf
Information und
Unterstützung soll das Opfer während des
Verfahrens soweit wie möglich geschont werden.
Zu vermeiden sind insbesondere wiederholte
Gegenüberstellungen mit dem Täter, mit der Tat und deren Schilderungen, um das Opfer möglichst wenig zu belasten.