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Recht auf Schonung
     
 
Neben den Rechten des Opfers auf Information und Unterstützung soll das Opfer während des Verfahrens soweit wie möglich geschont werden.

Zu vermeiden sind insbesondere wiederholte Gegenüberstellungen mit dem Täter, mit der Tat und deren Schilderungen, um das Opfer möglichst wenig zu belasten.