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Recht auf Information
     
 


Für das Opfer einer Straftat ist es sehr wichtig, Informationen über den Ablauf und den Inhalt des Strafverfahrens gegen den Täter zu erhalten.
Diese bieten eine Orientierungshilfe und entlasten das Opfer während der Dauer des Prozesses.
Informierte Opfer sind stärker und können sich im laufenden Verfahren besser zurechtfinden.
Die Informationsrechte wurden in Deutschland mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz in die Strafprozessordnung (StPO) eingefügt. Sie finden eine ausführliche Darstellung unter Ihre Rechte als Opfer im Ermittlungsverfahren.

 
     
 
 
     
 
Zugang zu Opferhilfeeinrichtungen

Die Richtlinie verpflichtet die Staaten, Opfern einen kostenlosen Zugang zu Opferhilfeeinrichtungen zu gewähren. Dies muss für die Zeit vor, während und auch für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens sichergestellt sein. Die Dienste müssen im Interesse der Opfer handeln und dem Grundsatz der Vertraulichkeit verpflichtet sein.
Als Opfer einer Straftat wird man in verständlicher Sprache über Opferhilfeeinrichtungen in der Nähe seines Wohnorts informiert, oftmals durch die Übergabe entsprechender Broschüren.
Die Opferhilfeeinrichtungen bieten verschiedene kostenlose Informationen an und gewähren Unterstützungsleistungen in psychologischer, sozialer und juristischer Hinsicht.
Die Opfer erhalten vor allem emotionale Unterstützung. Viele Einrichtungen setzen Schwerpunkte in der Betreuung verschiedener Opfergruppen (z. B. Kinder, Frauen, Männer oder Opfer von sexuellem Missbrauch), um so den besonderen Bedürfnissen der Opfer gerecht werden. Wichtig ist auch eine Unterstützung bei den erforderlichen Behördengängen.

Im Notfall leisten Opferschutzeinrichtungen wie der WEISSE RING auch kurzfristig finanzielle Unterstützung.

 
     
 
 
     
 
Übersetzungshilfe


Das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung wurde
mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz wesentlich erweitert. Sie finden ausführliche Informationen unter Anzeigeerstattung, Ermittlungsverfahren, Nebenklage
und Hauptverhandlung.