
Die Richtlinie verpflichtet die Staaten, Opfern einen kostenlosen Zugang zu Opferhilfeeinrichtungen zu gewähren. Dies muss für die Zeit vor, während und auch für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens sichergestellt sein. Die Dienste müssen im Interesse der Opfer handeln und dem Grundsatz der Vertraulichkeit verpflichtet sein.
Als Opfer einer Straftat wird man in verständlicher Sprache über Opferhilfeeinrichtungen in der Nähe seines Wohnorts informiert, oftmals durch die Übergabe entsprechender Broschüren.
Die Opferhilfeeinrichtungen bieten verschiedene kostenlose Informationen an und gewähren Unterstützungsleistungen in psychologischer, sozialer und juristischer Hinsicht.
Die Opfer erhalten vor allem emotionale Unterstützung. Viele Einrichtungen setzen Schwerpunkte in der Betreuung verschiedener Opfergruppen (z. B. Kinder, Frauen, Männer oder Opfer von sexuellem Missbrauch), um so den besonderen Bedürfnissen der Opfer gerecht werden. Wichtig ist auch eine Unterstützung bei den erforderlichen Behördengängen.
Im Notfall leisten Opferschutzeinrichtungen wie der WEISSE RING auch kurzfristig finanzielle Unterstützung.