Unter Psychosozialer Prozessbegleitung versteht man eine nicht-rechtliche Form der Begleitung vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Begleiter bieten eine professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und psychologische Unterstützung im Strafverfahren an. Psychosoziale Prozessbegleiter sind besonders ausgebildet und sollen die individuellen Belastungen besonders schutzbedürftiger Opfer reduzieren. Sie haben das Recht, bei Vernehmungen des Opfers dabei zu sein. Die Begleitung darf nicht mit der rechtlichen Begleitung eines Rechtsanwaltes verwechselt werden.
Psychosoziale Prozessbegleiter müssen fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sein. Für die fachliche Qualifikation ist ein Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie der Abschluss einer von einem Bundesland anerkannten Aus- oder Weiterbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter erforderlich. Außerdem muss der Psychosoziale Prozessbegleiter Berufserfahrung in einer der genannten erforderlichen Bereiche nachweisen.