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Der Nebenkläger
 
     
 

Eine Nebenklage gibt dem Verletzten die Möglichkeit, mit zusätzlichen Rechten am Strafverfahren teilzunehmen. Dazu muss eine Nebenklagebefugnis bestehen. Diese liegt zum einen vor, wenn man Opfer eines bestimmten Delikts geworden ist.

Als Nebenkläger schließt man sich dem Verfahren an.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter Nebenklage.