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Privatkläger
 
     
 

Die Staatsanwaltschaft kann bei bestimmten, weniger schweren Delikten, deren Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse ist, auf die Erhebung einer Anklage verzichten. In diesem Fall kann das Opfer der Straftat Privatklage erheben.

Mit der Privatklage ist jedoch ein erhebliches Kostenrisiko verbunden: Wird die Klage zurückgewiesen, der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, trägt der Privatkläger neben seinen Kosten und den Kosten des Verfahrens auch die Kosten des Gegners.