Jedes Opfer hat ein Recht darauf, dass sein Schutz und seine Sicherheit im
Strafverfahren gewahrt werden.
Insbesondere ist jeder Verletzte einer Straftat vor weiteren Bedrohungen oder Übergriffen durch den Täter oder durch Dritte sowie in seiner
Privatsphäre zu schützen.
Außerdem fordert die Richtline, dass die Vernehmung eines Opfers unverzüglich nach der Strafanzeige erfolgen soll und die Anzahl der Vernehmungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.