Die bisher Genannten bieten Informationen und Unterstützung beim Auffinden der passenden Adressen an. Für diejenigen, die dies alleine bewerkstelligen wollen, gelten folgende Hinweise:
Falls eine Strafanzeige erstattet werden soll, finden Sie die nächste Polizeidienststelle unter anderem auf der Seite www.polizei.de, für Fragen zur Vorbeugung und zum Opferschutz finden Sie auf Seiten der Polizei unter www.polizei-beratung.de
Falls Sie eine einstweilige Anordnung in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking erreichen wollen, finden Sie das zuständige Familiengericht auf der Seite des Justizportals der Bund und Länder. Dort finden Sie bei Bedarf auch die anderen staatlichen Gerichte.
Einen Antrag auf Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz können Sie beim nächsten Versorgungsamt stellen, dieses finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier finden Sie auch einen bundeseinheitlichen Vordruck zur Antragsstellung.
Sollten Sie Opfer einer Straftat im Ausland geworden sein, finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Unterstützung zur Antragsstellung.
Bei der Suche nach geeigneten Rechtsanwälten helfen die Rechtsanwaltskammern und verschiedene weitere Portale, z.B. anwaltauskunft.de/.