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Die Zeugen
 
     
 

Wer ist Zeuge einer Straftat und was ist seine Rolle?
Zeuge kann jede Person werden, die persönlich etwas wahrgenommen hat, das die Aufklärung der Straftat betrifft oder für das Verfahren bedeutsam sein könnte. Grundsätzlich kann also jedermann Zeuge sein, der Tatsachen wahrnehmen und darüber berichten kann, beispielsweise auch kleine Kinder.
Hat man als Opfer einer Straftat selbst Wahrnehmungen von den entsprechenden Geschehnissen gemacht – was meistens der Fall ist – dann wird man häufig als Zeuge im Prozess gehört. Damit stehen einem die Rechte und Pflichten eines Zeugen zu.

Ein Zeuge hilft aufzuklären, was tatsächlich geschehen ist. Er wird meistens bereits im Ermittlungsverfahren durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen. Aber auch in der Hauptverhandlung ist die erneute Aussage des Zeugen grundsätzlich notwendig, denn der Richter muss sich aus der gesamten Hauptverhandlung selbst ein Urteil bilden.

Muss ein Zeuge aussagen?
Als Zeuge ist man grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Der Ladung eines Staatsanwaltes oder Richters muss man Folge leisten. Vor Beginn jeder Aussage muss der Zeuge über seine Pflicht, eine richtige und vollständige Aussage zu machen, ausführlich belehrt und auf die Rechtsfolgen einer falschen oder unvollständigen Aussage aufmerksam gemacht werden.

Wann kann ein Zeuge die Aussage verweigern?
Unter bestimmten, im Gesetz genau umschriebenen Umständen muss ein Zeuge nicht aussagen beziehungsweise kann die Antwort auf bestimmte Fragen verweigern.


Zeugnisverweigerungsrecht: 
Das Zeugnisverweigerungsrecht entbindet den Zeugen von der Pflicht, zur Sache auszusagen und einen Eid leisten zu müssen. Dadurch entfällt aber nicht die Pflicht, vor Gericht und Staatsanwaltschaft zu erscheinen und Angaben zur eigenen Person zu machen. Das Zeugnisverweigerungsrecht kann aus persönlichen oder beruflichen Gründen bestehen.

Ein Zeuge, der bereits vor der Hauptverhandlung vernommen wurde, kann sich in der Hauptverhandlung nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. In diesem Fall darf die frühere Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht verlesen und damit das Zeugnisverweigerungsrecht umgangen werden.

Auskunftsverweigerungsrecht:
Ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, wenn die Aussage den Zeugen oder einen seiner Angehörigen in die Gefahr bringen würde, wegen einer Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Muss ein Zeuge die Reisekosten zur Vernehmung selbst tragen?

Die Kosten zur Anreise zum Gericht werden dem geladenen Zeugen rückerstattet, ebenso wie eine Aufwandsentschädigung.

Kann der Zeuge seine persönlichen Daten (Anschrift) vor dem Täter verbergen?
Wenn dies zum Schutz des Opfers oder anderer Personen notwendig ist, darf das Opfer einer Straftat seine Wohnadresse verschweigen und eine andere Adresse (eine Adresse, an die Schriftstücke zugestellt werden können) angeben. Dies kann zum Beispiel die Adresse eines Rechtsanwalts sein.
Wenn eine Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit des Zeugen besteht, kann in besonders schweren Fällen bei der Vernehmung auf die Angabe der Identitätsdaten verzichtet werden. Diese werden dann getrennt von den Strafakten bei der Staatsanwaltschaft aufbewahrt.

Gibt es die Möglichkeit, in Abwesenheit des Täters auszusagen?

In schwerwiegenden Ausnahmesituationen kann eine direkte Konfrontation mit dem Täter vermieden werden. Entweder kann der Einsatz von Videotechnik bei der Zeugenvernehmung angeordnet werden oder der Angeklagte kann während der Vernehmung den Zeugen aus dem Gerichtssaal entfernt werden.

Besteht bei Gebrechlichkeit oder weiter Anreise die Möglichkeit, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen?

Grundsätzlich muss man als Zeuge vor Gericht erscheinen. In seltenen Fällen kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Dies muss der Richter entscheiden. Wenn es beispielsweise wegen des Alters, einer Krankheit oder aus anderen erheblichen Gründen (zum Beispiel bei Wohnsitz im Ausland) nicht möglich ist vor Gericht zu erscheinen, kann eine Videoübertragung angeordnet werden. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Vernehmung eines Zeugen vor Gericht durch Verlesen des Protokolls seiner früheren Aussage ersetzt werden.