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Medizinische Hilfe
     
 

Um Spuren etwa von einer Vergewaltigung zeitnah und gerichtsfest sicherzustellen, ermöglichen viele Kliniken oder Gewaltschutzambulanzen eine anonyme und kostenfreie Spurensicherung. Die Betroffenen müssen dafür keine Anzeige erstatten. Vielmehr haben sie anschließend die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob sie dies tun möchten oder nicht. Die Spuren werden bis zu 20 Jahre für ein mögliches Gerichtsverfahren aufgehoben. Problematisch ist jedoch, dass diese Angebote nicht auf dem gesamten Bundesgebiet verbreitet sind. Die Daten werden jedoch vertraulich behandelt; außerdem unterliegen die behandelnden Ärzte der Schweigepflicht. Auf der Homepage von TERRE DES FEMMES erhalten Sie eine Übersicht der Institute, bei denen eine anonymen Spurensicherung möglich ist.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der kostenpflichtigen rechtsmedizinischen Untersuchung. Diesbezüglich kann man sich an die Opferschutzorganisation WEISSER RING e.V. wenden, die bundesweit mit 420 Außenstellen vertreten ist. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins können bei Bedarf einen kostenlosen Hilfescheck für eine rechtsmedizinische Untersuchung ausgeben.

Seit dem 01.03.2020 erhalten Versicherte außerdem gemäß § 27 Abs.1 S.6 SGB V bei Hinweisen auf drittverursachende Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können, einen Leistungsanspruch auf Maßnahmen der Spurensicherung am Körper einschließlich  erforderlicher Dokumentation, Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde z.B. in rechtsmedizinischen Untersuchungen. Ein Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und Gewalttat muss dafür nicht feststehen oder wahrscheinlich sein. Die Spuren werden so lange aufbewahrt, bis die Verjährung die straf- und zivilrechtlichen Ansprüche eintritt.

 

Neben dem Notruf 112 erreichen Sie die nächste Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer (eigene Vorwahl plus) 19222, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
 

Bei Fragen zu Patientenrechten, Problemen mit der Behandlung oder mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich an die unabhängige Patientenberatung unter der Rufnummer 0800 011 7722 wenden oder an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung unter www.patientenbeauftragter.de.
 

Psychotherapeutinnen und –therapeuten in Ihrer Nähe finden Sie bei Ihrer Krankenkasse, der nächsten Ärztekammer oder der Psychotherapeutenkammer.